Zinsabschlagsteuer
Quellenabzug der Kapitalertragsteuer in Höhe von 30% (bei Tafelgeschäften von 35%) auf Zinseinkünfte; auf die Einkommensteuer angerechnet; 2009 durch die Abgeltungsteuer ersetzt (einheitlicher Steuersatz 25%).
Quellenabzug der Kapitalertragsteuer in Höhe von 30% (bei Tafelgeschäften von 35%) auf Zinseinkünfte; auf die Einkommensteuer angerechnet; 2009 durch die Abgeltungsteuer ersetzt (einheitlicher Steuersatz 25%).