Zusatzfrage

die im österreichischen Geschwornengericht an die Geschwornenbank gestellte Frage nach einem Strafausschließungs- oder Strafaufhebungsgrund (§§ 313, 317 StPO); kann nur gestellt werden, wenn die Hauptfrage, ob der Angeklagte der ihm zur Last gelegten Handlung schuldig ist, bejaht wird.