Lexikon
Zwangsbehandlung
nach § 101 des Strafvollzugsgesetzes vom 16. 3. 1976, der nach Maßgabe des § 178 des Strafvollzugsgesetzes auch für Untersuchungsgefangene gilt, zwangsweise medizinische Untersuchung, Behandlung sowie Ernährung; zulässig bei Lebensgefahr, schwerwiegender Gefahr für die Gesundheit des Gefangenen oder bei Gefahr für die Gesundheit anderer Personen. Die Maßnahmen müssen für die Beteiligten zumutbar und dürfen nicht mit erheblicher Gefahr für Leben oder Gesundheit des Gefangenen verbunden sein. Zur Durchführung der Zwangsbehandlung ist die Vollzugsbehörde nicht verpflichtet, solange freie Willensbestimmung des Gefangenen besteht.
Wissenschaft
Gentherapie gegen Krebs
Mit maßgeschneiderten Abwehrzellen lassen sich Blutkrebs und möglicherweise künftig auch andere Krebsarten bekämpfen. von Gerlinde Felix Emily Whitehead hatte Glück im Unglück: Zwar gehörte sie zu den 5 von 100000 Kindern unter sechs Jahren, die pro Jahr an einer akuten lymphatischen Leukämie erkranken. Und ihr half die übliche...
Wissenschaft
Besser vorbereitet
Die Gefahr einer nächsten Pandemie ist stets präsent. Was Wissenschaftler tun, damit gefährliche Erreger frühzeitig erkannt werden. von RAINER KURLEMANN Einmal in der Woche bringt die Paketpost gekühlte Gefäße mit einer trüben Brühe in das Labor von Emanuel Wyler. Der Wissenschaftler am Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin...
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