Zwangslizenz
von einer staatlichen Behörde an Stelle des Berechtigten erteilte Erlaubnis zur Benutzung eines Urheberrechts oder gewerblichen Schutzrechts (§ 24 Patentgesetz).
von einer staatlichen Behörde an Stelle des Berechtigten erteilte Erlaubnis zur Benutzung eines Urheberrechts oder gewerblichen Schutzrechts (§ 24 Patentgesetz).