Zwangsverwaltung
eine Art der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück, durch die der Gläubiger nur aus den Erträgen des Grundstücks befriedigt werden soll.
eine Art der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück, durch die der Gläubiger nur aus den Erträgen des Grundstücks befriedigt werden soll.