Zweckverband

Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden zur gemeinsamen Erfüllung bestimmter Aufgaben (z. B. Bau und Betrieb von Versorgungsanlagen), in besonderen Fällen sogar unter Beteiligung von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts, aufgrund freiwilligen (Freiverband) oder gesetzlichen (Pflichtverband) Zusammenschlusses unter staatlicher Aufsicht. Neben dem Zweckverband nach den Zweckverbandsgesetzen gibt es andere, dem Zweckverband sehr ähnliche, aber auf besonderer Rechtsgrundlage beruhende sondergesetzliche Verbände , deren bedeutendster der Kommunalverband Ruhrgebiet ist.

Auch das schweizerische Gemeinderecht kennt den Zweckverband für eine Region ; Zweckverbände gibt es in der Schweiz besonders für den öffentlichen Nahverkehr und für die Abfallbeseitigung sowie den Gewässerschutz. In Österreich können Gemeinden durch Landesgesetz zu Verwaltungsgemeinschaften zusammengeschlossen werden (Gemeindeverbände für Einzelzwecke, Art. 116 Abs. 4 BVerfG).