Zweitwohnungsteuer

eine in Fremdenverkehrsgemeinden mehrerer Bundesländer sowie Großstädten (z. B. Hamburg) von Inhabern einer Zweitwohnung („Einwohnern, die im Stadtgebiet eine Wohnung haben, ohne sich in der Stadt überwiegend aufzuhalten“) erhobene Abgabe nach dem Mietaufwand oder nach der Wohnfläche.