zwischenstaatliche Organisationen
die zwei oder mehr Staaten umfassenden Organisationen, z. B. die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen. Die Rechtsform ist unterschiedlich, ebenso der innere Aufbau, je nach dem Grad der Institutionalisierung und dem mit der Organisation verfolgten Zweck. Mitunter wird der Begriff zwischenstaatliche Organisationen auch zur Abgrenzung gegen supranationale Organisationen gebraucht und soll dann den Zustand völliger Gleichberechtigung und das Fehlen einer Zwangsgewalt, die gegen den Willen eines Mitgliedstaats durchgesetzt werden kann, kennzeichnen.