zwischenstaatliches Recht
anderer Ausdruck für Völkerrecht . – Nicht zwischenstaatliches Recht, sondern nationales Recht ist das internationale Privatrecht , das die staatlichen Vorschriften für eine Kollision der verschiedenen nationalen Rechtsordnungen enthält. Nicht zum zwischenstaatlichen Recht gehört außerdem das internationale Strafrecht , das die Normen enthält, die sich mit der Strafbarkeit von im Ausland begangenen Verbrechen, mit der Anrechnung von ausländischen Verurteilungen und ähnlichen Fragen befassen.