Arzneimittel, bedenkliche
Arzneimittel, bedenkliche Arzneimittel, die nach dem Arzneimittelgesetz nicht verschrieben oder verkauft werden dürfen, weil die von ihnen verursachten unerwünschten Wirkungen ausgeprägter sind als - im Hinblick auf ihren Nutzen - vertretbar. Diese Nebenwirkungen müssen nicht bewiesen sein, es reicht der nach dem Stand der Wissenschaft ermittelte begründete Verdacht. <div class="geslex_bg_