Arzneimittelsicherheit
Arzneimittelsicherheit die Gewährleistung, dass bei der Anwendung von Arzneimitteln keine unverhältnismäßig starken Nebenwirkungen auftreten. Verschiedene Vorschriften des Arzneimittel- sowie des Betäubungsmittelgesetzes beziehen sich auf die Vermeidung bzw. Reduktion unerwünschter Wirkungen von Medikamenten. Entscheidend ist dafür u. a. die Arzneimittelprüfung . Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist beauftragt, Informationen und Meldungen über Arzneimittelrisiken zu erfassen, auszuwerten und geeignete Maßnahmen zu koordinieren, um in einem Stufenplan die Arzneimittelsicherheit zu sichern. <div class="geslex_bg_