Arzneimittelzulassung
Arzneimittelzulassung die durch das Arzneimittelgesetz geregelte Voraussetzung dafür, dass ein Arzneimittel vertrieben werden darf. Über die Zulassung entscheiden das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das Paul-Ehrlich-Institut oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Tierarzneimittel). <div class="geslex_bg_