Ausgleichsabgabe
Ausgleichsabgabe bestimmter Geldbetrag, den ein Arbeitgeber entrichten muss, wenn sein Betrieb nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von Schwerbehinderten beschäftigt. Die Ausgleichsabgabe muss monatlich für jeden nicht besetzen Pflichtplatz an das Integrationsamt abgeführt werden. <div class="geslex_bg_