Behinderung

Behinderung Medizinrecht im rechtlichen Sinn eine Funktionsbeeinträchtigung, die mindestens sechs Monate dauert. Der Betroffene ist in der Regel auf Hilfe angewiesen, um den Zustand zu verbessern, eine Verschlechterung zu verhindern oder einen angemessenen Arbeitsplatz zu sichern. <div class="geslex_bg_