Gesundheit A-Z
Betreuungsgesetz
Abk. BtG, rechtliche Grundlage der Regelung einer sog. Betreuung. Diese ersetzt die Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige - einschließlich der Entmündigung - und soll dem Betreuten ein Leben in Freiheit und Würde mit nur wenigen Einschränkungen ermöglichen. Laut Betreuungsgesetz ist vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer für eine Person zu benennen, wenn diese aufgrund einer psychischen, geistigen oder körperlichen Krankheit oder Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten - wohnen, arbeiten, gesundheitliche Versorgung, finanzielle Belange usw. - nicht oder nur unzureichend selbst organisieren kann. Der Betreuer kann über einen Aufenthalt in einer Klinik, eine geplante Behandlung oder eine Einweisung gegen den Willen des Betreuten entscheiden; in manchen Fällen muss jedoch das Vormundschaftsgericht einwilligen. Jede Person kann im Voraus eine Betreuungsvollmacht für ihre eigene Versorgung ausstellen.
Wissenschaft
Der große Sprung
Ein neuartiger Hochtemperatursupraleiter funktioniert bereits bei kühler Raumtemperatur – wenn auch nur unter hohem Druck. Ein wichtiger Schritt in Richtung Alltagsanwendung ist getan. von DIRK EIDEMÜLLER Bei der Suche nach Supraleitern bei Raumtemperatur geht es um den heiligen Gral der Energietechnik. Wenn sich ein solches...
Wissenschaft
Bei der Wasserkraft den Bogen raus
Mehr Strom aus Wasserkraft: Unter anderem damit will die Schweiz die Klimaneutralität erreichen. Bestehende Staumauern sollen dazu ausgebaut, neue Mauern hochgezogen werden. Dafür nutzen die Ingenieure aufwendige Techniken. von CHRISTIAN BERNHART Staumauern sind imposante, aus Beton gegossene Bauwerke, die Täler überspannen und...