Durchgangsarzt / Durchgangsärztin
Durchgangsarzt / Durchgangsärztin ein orthopädisch oder chirurgisch ausgebildeter Arzt, der gesetzlich zur Behandlung Unfallverletzter ermächtigt ist, d. h. die Behandlungskosten werden von der Unfallversicherung übernommen. <div class="geslex_bg_