Fremdkassenausgleich
Fremdkassenausgleich interner Zahlungsausgleich zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen, z. B. wenn ein gesetzlich Versicherter sich von einem Vertragsarzt behandeln lässt, dessen Praxis nicht im Einzugsgebiet der Krankenkasse des Versicherten liegt. <div class="geslex_bg_