Gesundheit A-Z
Infektionsschutzgesetz
Abk. IfSG, vorher Bundesseuchengesetz, am 1.1.2001 in Kraft getretenes „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“. Hat den Zweck, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Das Infektionsschutzgesetz regelt unter anderem, welche Krankheiten und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Besondere Vorschriften betreffen die Überwachung von Einrichtungen, in denen viele Personen arbeiten bzw. wohnen (Krankenhäuser, Heime, Schulen, Kindergärten usw.). Wichtige Aufgaben bei der Durchführung des Gesetzes wurden dem Robert-Koch-Institut in Berlin übertragen, wie z. B. die Entwicklung von Konzepten zur Vorbeugung vor Infektionskrankheiten sowie die statistische Erfassung und Auswertung von gemeldeten Krankheitsfällen. Die Durchführung des Gesetzes vor Ort ist in der Regel Aufgabe des zuständigen Gesundheitsamts.
Wissenschaft
Bei Fieber hilft Wärme
Warum warme Kleidung und Wärmflasche selbst bei hohem Fieber empfehlenswert sind, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wenn wir Fieber bekommen, ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass unser Immunsystem schwer damit beschäftigt ist, irgendwo im Körper einen Infekt zu bekämpfen. Denn die dabei ablaufenden biochemischen Reaktionen...
Wissenschaft
Larry, die meist-zitierte Katze der Welt
Die Währung der Wissenschaft sind Zitierungen. Je häufiger die Arbeiten eines Wissenschaftlers von anderen Forschern zitiert werden, desto bedeutsamer erscheint seine Forschung. Und das steigert nicht nur das Ansehen innerhalb der Community, sondern auch die Chancen auf die begehrten Forschungsgelder. Daher ist es kaum...