Kassenwahlrecht
Kassenwahlrecht Recht der Arbeitnehmer, unter den gesetzlichen Krankenversicherungen (RVO- oder Ersatzkassen) frei zu wählen.
Kassenwahlrecht Recht der Arbeitnehmer, unter den gesetzlichen Krankenversicherungen (RVO- oder Ersatzkassen) frei zu wählen.