Gesundheit A-Z

Kastration

Funktionsausschaltung der Keimdrüsen (Hoden bzw. Eierstöcke) vor oder nach Eintreten der Geschlechtsreife durch Operation oder Hormongabe, z. B. zur Behandlung eines hormonabhängig wachsenden Krebses. Eine Kastration vor der Pubertät verhindert die Entwicklung der sekundären Geschlechtsmerkmale und verlängert die Phase des Längenwachstums (verspätete Verknöcherung der Wachstumsfugen) mit entsprechendem Großwuchs. Im Erwachsenenalter beendet eine Kastration die Zeugungs- und Befruchtungsfähigkeit, führt zu Libidoverminderung, psychischen Veränderungen wie Depressionen sowie zu vorzeitiger Osteoporose. Die zwangsweise Kastration ist in Deutschland verboten, die freiwillige Kastration darf nur gemäß dem Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (letzte Änderung 2008) vorgenommen werden.
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