Körperverletzung
Körperverletzung sämtliche Schädigungen von außen oder Eingriffe am lebenden Körper, z. B. durch Unfall, strafbare Handlungen oder iatrogen . Medizinische Eingriffe gelten juristisch als Körperverletzung und sind ohne Einwilligung des Patienten strafbar, sofern nicht ein Notfall vorliegt. Bei Bewusstlosen kann ein medizinischer Eingriff ohne Einwilligung vorgenommen werden. <div class="geslex_bg_