Krankengeschichte
Krankengeschichte die Gesamtheit der Unterlagen, die einen Patienten betreffen. Der Arzt ist für die vollständige Aufzeichnung sämtlicher Daten eines Patienten von Rechts wegen verpflichtet. Die Krankengeschichte umfasst alle anamnestischen Angaben, die diagnostischen und therapeutischen Schritte, den Krankheitsverlauf sowie alle Untersuchungsbefunde. Der Patient hat das Recht, seine Krankengeschichte jederzeit einzusehen. <div class="geslex_bg_