Krankenschein
Krankenschein bis zur Einführung der Krankenversichertenkarte der Berechtigungsnachweis für eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung. Jeder gesetzlich Versicherte erhielt von seiner Krankenkasse Krankenscheine.
Krankenschein bis zur Einführung der Krankenversichertenkarte der Berechtigungsnachweis für eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung. Jeder gesetzlich Versicherte erhielt von seiner Krankenkasse Krankenscheine.