Gesundheit A-Z

Krankenversicherung, gesetzliche

Abk. GKV, Krankenversicherung im Rahmen der Sozialversicherung. Im Gegensatz zu den privaten Krankenversicherungen arbeitet die GKV nach gesetzlichen Vorschriften. Pflichtversicherte der GKV sind Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Landwirte, Künstler und Studenten, sofern sie ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten. Sie können zwischen den verschiedenen Krankenkassen wählen. Die Krankenkassen sind angehalten, das Gesundheitsbewusstsein der Versicherten zu fördern und bieten in diesem Rahmen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung oder Krankheitsverhütung an. Im Krankheitsfall übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Krankenbehandlung und gegebenenfalls Rehabilitation; zu den Leistungen gehören darüber hinaus die Mutterschaftshilfe und die Empfängnisregelung einschließlich eines Schwangerschaftsabbruchs oder einer Sterilisation. Hinsichtlich dieser Leistungen müssen die Krankenkassen auf Qualität und Wirtschaftlichkeit achten; genügen Methoden der alternativen Medizin diesen Kriterien, übernehmen Krankenkassen auch deren Kosten, schulmedizinisch anerkannte Verfahren werden grundsätzlich vergütet. Bei Medikamenten besteht Zuzahlungspflicht, sofern der Versicherte nicht als Härtefall anerkannt ist. Die Versicherten zahlen ihre Beiträge nach dem Solidarprinzip.

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon