Leichenschau

Leichenschau 1. äußere Leichenschau: Untersuchung der entkleideten Leiche zur Feststellung des Todes, der Todesart und nach Möglichkeit des Todeszeitpunkts und der Todesursache. Diese Angaben werden vom Arzt auf dem Leichenschein festgehalten. 2. Innere Leichenschau: Bei einem gewaltsamen Tod oder ungeklärter Todesursache kann (polizeilich) eine innere Leichenschau durch Eröffnung der Leiche ( Autopsie ) angeordnet werden. <div class="geslex_bg_