Minderung der Erwerbsfähigkeit

Minderung der Erwerbsfähigkeit Abk. MdE, Angabe über das Ausmaß der Beeinträchtigung durch eine Behinderung . Diese Angabe ist u. a. wichtig für die Einschätzung bzw. Anordnung und Kostenübernahme von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. <div class="geslex_bg_