Schutzfrist

Schutzfrist Begriff aus dem Mutterschutzgesetz: sechs Wochen vor der Geburt dürfen Schwangere nur mit ausdrücklicher Zustimmung beschäftigt werden. Acht Wochen nach der Geburt dürfen Mütter gar nicht arbeiten; bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt wird diese Frist auf zwölf Wochen verlängert. <div class="geslex_bg_