Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung Selbstbehalt Prinzip, nach dem Krankenversicherte einen Teil der anfallenden Behandlungskosten selbst übernehmen müssen, z. B. Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Verbandmitteln, Zahnersatz, Seh- und Hörhilfen oder die Beteiligung an den Kosten pro Pflegetag bei einem Krankenhausaufenthalt. Während gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen - z. B. bei sehr niedrigem Einkommen - von der Selbstbeteiligung befreit werden können ( Härtefallregelung ), ist der Umfang der Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung tariflich geregelt. <div class="geslex_bg_