Verschreibungspflicht
Verschreibungspflicht die gesetzliche Auflage, dass bestimmte Medikamente an den Patienten nur abgegeben werden dürfen, wenn ein Arzt oder Zahnarzt dies speziell angeordnet und auf einem Rezept dokumentiert hat. Die Verschreibungspflicht gilt grundsätzlich für alle Medikamente, die auch bei sachgemäßer Verwendung Schaden verursachen können. Bestimmte Arzneimittel - z. B. Bagatellarzneimittel - sind dagegen nicht verschreibungspflichtig. <div class="geslex_bg_