Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht eine schriftliche Verfügung zur Übertragung der Rechts-, Geld und anderer persönlicher Angelegenheiten an eine selbst gewählte Vertrauensperson. Sie tritt im Fall eigener Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit in Kraft und vermeidet die amtlich verordnete Betreuung . <div class="geslex_bg_