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Musik und Urheberrechte
Spaßbremse Deutschland?
Warum also sind hierzulande so viele Titel gesperrt? Warum sind überhaupt Titel gesperrt? Die Antwort: In der Bundesrepublik gilt das so genannte Urheberrechts-wahrnehmungsgesetz. Es sieht vor, dass eine Gesellschaft die Urheberrechte für gleich mehrere Inhaber – Schöpfer künstlerischer Werke – geltend macht. Im Klartext: Eine solche Verwertungsgesellschaft achtet nach dem Gesetz darauf, dass, wer immer geistiges Eigentum ihrer Mitglieder nutzt, dafür zahlt. Schließlich müssen auch Künstler von etwas leben. Für die Musikbranche übernimmt diese Aufgabe in Deutschland die GEMA, die sich damit auch als "Schutzorganisation für den schöpferischen Menschen" versteht. Ihre Mitglieder sind Songtexter, Komponisten und Musiklabels.
Nun schwelt zwischen der GEMA und YouTube seit Jahren ein Rechtsstreit über die Veröffentlichung von Musiktiteln auf der Videoplattform. Und die darf nach einem Urteil, gefällt vom Landgericht Hamburg im April 2012, keine Videos mehr zu Titeln bereitstellen, an denen die GEMA das Urheberrecht vertritt. Allerdings gilt YouTube vor dem Gericht als neutrale Plattform und haftet nur dann, wenn sie Kenntnis von Zuwiderhandlungen ihrer Anwender hat – also von illegalen Video-Uploads. In diesem Fall muss sie die Clips sperren. Somit ist jedoch auch nicht alles gesperrt, was die GEMA gern gesperrt hätte.
Zum Prozess kam es, weil sich die Verwertungsgesellschaft und die Google-Tochter nicht über Zahlungen für Musikvideos einigen konnten, nachdem bereits ein Vertrag zwischen beiden im Jahr 2009 abgelaufen war.
Wie sieht es in den anderen Ländern aus?
Deutschland ist nicht das einzige Land, in dem es eine Verwertungsgesellschaft für Musiktitel gibt. Solche Organisationen existieren noch in einer ganzen Reihe anderer Länder. In Österreich beispielsweise ist dies die AKM (Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger), in der Schweiz die SUISA (Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik) oder in Frankreich die SACEM (Societé des Auteurs, Compositeurs et Editeurs de Musique).
Allerdings haben sich die anderen europäischen Länder vertraglich auf eine prozentuale Abgabe der Werbeeinnahmen seitens YouTube geeinigt. Diese stand zwar auch hier zur Diskussion, jedoch empfand die GEMA sie als unzureichend.
In den USA gilt seit 1998 der Millenium Copyright Act. Der besagt im Grunde das, was das Urteil in der Sache GEMA gegen YouTube auch beinhaltet. Nämlich, dass Dienstleister wie das Videoportal nur dann für Urheberrechtsverletzungen belangt werden können, wenn sie Kenntnis davon haben, aber nichts dagegen unternehmen. Zurzeit liefert sich YouTube in Amerika einen Rechtsstreit mit dem Konzern Viacom, dem unter anderem der Musiksender MTV und die Filmgesellschaft Paramount gehören. Strittig ist, inwieweit YouTube hier von Urheberrechtsverletzungen wusste.
Ist Musikdownload strafbar?
Illegal Musiktitel aus dem Internet herunterzuladen ist eine große Verlockung, der etwa neun Millionen Nutzer in Deutschland erliegen. Das zumindest ergab im vergangenen Jahr die Studie zur digitalen Content-Nutzung, mitbeauftragt von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Lassen sich die User erwischen, droht ihnen eine Schadensersatzzahlung.
Für manchen nur schwer nachzuvollziehen - aber die Möglichkeit, erwischt zu werden, besteht. Vor allem Anwender von Filesharing-Netzwerken stehen im Fokus von Firmen, die sich aufs Ausspähen spezialisiert haben. Anhand der IP-Adresse – die Adresse, die jedem Computer im Netz zugeordnet ist – können sie sehen, von welchem Rechner wann was hoch- oder heruntergeladen wird. Im Fall einer Urheberrechtsverletzung verständigen sie den Rechteinhaber, der wiederum stellt Anzeige gegen Unbekannt. Ist der Verdacht hinreichend, wird der zuständige Provider die Identität des Nutzers preisgeben. Beim Erstdelikt kommt der meist noch mit einer Unterlassungsklage davon, sie verpflichtet ihn, die Datei nicht weiterzuverbreiten.
Auf Nummer Sicher gehen
Wer ein erweitertes Angebot nutzen möchte, kann sich außer auf YouTube auch auf anderen Seiten gratis Musikvideos ansehen, ohne sich zu registrieren. Beispiele: Clipfish, Dailymotion oder Tape.tv. Eine anmeldungspflichtige Seite mit sowohl kostenpflichtigem als auch kostenlosem Angebot ist Spotify.
Auf der sicheren Seite bewegt sich auch, wer Sendungen aus dem Internetradio mitschneidet. Privatkopien sind immer zulässig, solange die Vorlage legal ist und man keinen Kopierschutz umgeht. In ihrer Broschüre „Im Netz der neuen Medien“ empfiehlt die Polizei sogar, Softwareprogramme zu nutzen, „die das Aufzeichnen von Musikstücken aus Internetradios ermöglichen.“
Weitere Informationen finden Sie hier: www.urheberrecht.de