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Private Altersvorsorge

In der Achtzigerjahren verkündete der damalige Arbeitsminister Norbert Blüm: „Die Renten sind sicher“ – seither findet diese Beteuerung bei seinen Nachfolgern reflexhaft Wiederholung. Sicher ist aber nur eines: Die gesetzliche Rentenversicherung deckt den Grundbedarf ab – aber eben auch nicht mehr. Wer noch nicht kurz vor dem Renteneintritt steht und wer nicht in den Genuss der im Jahr 2014 verabschiedeten Gesetzesänderungen wie der abschlagsfreien Rente ab einem Alter von 63 Jahren kommt, für den ist eine private Altersvorsorge faktisch Pflicht. Denn anders ist es mehr als unwahrscheinlich, den jetzigen Lebensstandard im Alter auch nur annähernd beizubehalten.
Private Altersvorsorge

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Altersvorsorgen in Angriff nehmen: Je früher, desto besser
Der Renteneintritt – vor allem für Berufseinsteiger liegt er in weiter Ferne und ist etwas, mit dem man sich nicht gern beschäftigt. Das Thema sollte man aber nicht auf die lange Bank schieben, denn bei der Altersvorsorge gilt die Devise: Je früher man die zusätzlichen Vorsorgemaßnahmen in die Wege leitet, umso besser. Zumal zahlreiche staatliche geförderte Sparmodelle zur Verfügung stehen, die im zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen „Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen“ geregelt sind und von denen man bei der privaten Vorsorge profitieren kann. 
 
Doch auch mehr als zehn Jahre nach Einführung des Alterseinkünftegesetzes, so der Kurztitel, sind die Neuregelungen den meisten Verbrauchern gar nicht oder nur wenig bekannt. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht das sogenannte 3-Schichten-Modell. Es regelt sowohl die verschiedenen Vorsorgeformen und einzelnen Renten als auch deren Förderung und steuerliche Behandlung. 
 
Das 3-Schichten-Modell: Die wichtigsten Fakten
Das 3-Schichten-Modell hat das vorhergehende System der drei Säulen aus gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung und privater Vorsorge abgelöst. Es lässt sich mit einem umfangreichen Baukasten vergleichen, aus dem Verbraucher sich die individuell zu ihnen passenden Bausteine für ihre Altersvorsorge zusammenstellen können. Jede der drei Schichten beinhaltet dabei verschiedene Elemente, die miteinander kombiniert werden können und sollten. 
 
  • Schicht 1 bildet dabei den Kern der Altersvorsorge. In ihr sind die gesetzliche Rentenversorgung, die Leistungen aus berufsständischen Versorgungswerken sowie die privaten, geförderten und kapitalgedeckten Leibrentenversicherungen versammelt – dazu zählten vor allem die durch Steuererleichterungen staatlich geförderte Basis- und Rürup-Rente. 
     
  • Schicht 2 beinhaltet die Instrumente zur privaten Altersvorsorge. Darunter fallen in erster Linie die betriebliche Altersversorgung mit ihren verschiedenen Durchführungswegen wie etwa Pensionsfonds und Direktzusage sowie die vom Verbraucher privat finanzierte und staatliche geförderte Riester-Rente. 
     
  • Schicht 3 umfasst weitere private Vorsorgeprogramme, hier sind zuvorderst Ratensparverträge, Fondssparpläne, Wertpapiere und Kapitallebensversicherungen zu nennen. 
 
Die wichtigsten Änderungen: Neuregelungen bei der Renten-Besteuerung
Den zentralen Aspekt des 3-Schichten-Modells bildet die Neuregelung der Besteuerung der Rentenbeiträge und -zahlungen. Gemäß Alterseinkünftegesetz werden die Beitragszahlungen stufenweise steuerlich freigestellt und im Gegenzug die Rentenauszahlungen nachgelagert sukzessive besteuert. Konkret bedeutet das: Alle Vorsorgeaufwendungen sollen bis zum Jahr 2025 vollständig absetzbar sein, gleichzeitig wächst der steuerpflichtige Anteil der Altersbezüge bis 2040 auf 100 Prozent. Dabei greift das sogenannte Kohortenprinzip. Das Resultat ist, dass die Höhe des steuerpflichtigen Anteils, der zum Zeitpunkt des Renteneintritts gilt, für die gesamte Rentendauer Gültigkeit hat. Bei der Vorsorgeplanung ist zu beachten, dass die Übergangsfristen für die drei Schichten unterschiedlich sind. 
 
Die Altersvorsorge planen – besser mit Expertenunterstützung 
Die Planung seiner Altersvorsorge sollte man nicht nur möglichst frühzeitig in Angriff nehmen, die hohe Komplexität der Materie erfordert auch ein hohes Maß an Sorgfalt und Fachwissen. Es empfiehlt sich, Experten hinzuziehen und sich ausführlich beraten lassen – von möglichst kompetenten und vor allem unabhängigen Fachleuten. Konkret stellt sich dabei die Frage: Wie finde ich einen Vorsorgeprofi, dem ich auch vertrauen kann? Der Finanzdienstleister Swiss Life Select beispielsweise lässt hier mehr als 1.300 seiner Kunden zu Wort kommen und die Leistung seiner Berater bewerten – und versucht auf diese Weise, das für einen so sensiblen Bereich wie die Altersvorsoge nötige Vertrauen herzustellen. 
 

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