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- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 19
- Sachgebiet
- I. 〈hat abgebrochen; mit Akk.〉 1. durch Brechen ablösen, abtrennen; ein Stück Brot a.; Blumen a.; brich dir nur keinen ab (erg.: keinen Zacken aus der Krone); 〈ugs.〉 hör mit dem Getue auf; er bricht sich keinen ab er überarbeitet sich nicht; er bricht sich bald einen ab er tut, als sei es sehr schwer 2. ein–, niederreißen; ein Bauwerk a. 3. 〈übertr.〉 plötzlich, ohne Ankündigung beenden; ein Gespräch, die Beziehungen a. II. 〈hat abgebrochen; o. Obj.〉 jmd. bricht ab hört plötzlich auf (zu sprechen, zu arbeiten), hält inne; er brach mitten im Satz ab III. 〈ist abgebrochen; o. Obj.〉 etwas bricht ab 1. löst sich durch Brechen; der Ast ist abgebrochen 2. hört auf, geht nicht weiter; das Geräusch brach ab; die Autoschlange bricht nicht ab
Bedeutungen
durch Brechen ablösen, abtrennen;
hör mit dem Getue auf;
er überarbeitet sich nicht;
er tut, als sei es sehr schwer
〈ugs.〉
- ein Stück Brot a.; Blumen a.; brich dir nur keinen ab (erg.: keinen Zacken aus der Krone);
- er bricht sich keinen ab
- er bricht sich bald einen ab
ein–, niederreißen;
- ein Bauwerk a.
plötzlich, ohne Ankündigung beenden;
- ein Gespräch, die Beziehungen a.
löst sich durch Brechen;
- der Ast ist abgebrochen
hört auf, geht nicht weiter;
- das Geräusch brach ab; die Autoschlange bricht nicht ab