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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 19
Sachgebiet
I. 〈hat abgebrochen; mit Akk.〉 1. durch Brechen ablösen, abtrennen; ein Stück Brot a.; Blumen a.; brich dir nur keinen ab (erg.: keinen Zacken aus der Krone); 〈ugs.〉 hör mit dem Getue auf; er bricht sich keinen ab er überarbeitet sich nicht; er bricht sich bald einen ab er tut, als sei es sehr schwer 2. ein–, niederreißen; ein Bauwerk a. 3. 〈übertr.〉 plötzlich, ohne Ankündigung beenden; ein Gespräch, die Beziehungen a. II. 〈hat abgebrochen; o. Obj.〉 jmd. bricht ab hört plötzlich auf (zu sprechen, zu arbeiten), hält inne; er brach mitten im Satz ab III. 〈ist abgebrochen; o. Obj.〉 etwas bricht ab 1. löst sich durch Brechen; der Ast ist abgebrochen 2. hört auf, geht nicht weiter; das Geräusch brach ab; die Autoschlange bricht nicht ab

Bedeutungen

  1. durch Brechen ablösen, abtrennen;

    hör mit dem Getue auf;

    er überarbeitet sich nicht;

    er tut, als sei es sehr schwer

    〈ugs.〉

    • ein Stück Brot a.; Blumen a.; brich dir nur keinen ab (erg.: keinen Zacken aus der Krone);
    • er bricht sich keinen ab
    • er bricht sich bald einen ab
  2. ein–, niederreißen;

    • ein Bauwerk a.
  3. plötzlich, ohne Ankündigung beenden;

    • ein Gespräch, die Beziehungen a.
  4. löst sich durch Brechen;

    • der Ast ist abgebrochen
  5. hört auf, geht nicht weiter;

    • das Geräusch brach ab; die Autoschlange bricht nicht ab