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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 20
Sachgebiet
I. 〈hat abgebrannt; mit Akk.〉 etwas a. 1. durch Anzünden zerstören; ein Haus a. 2. durch Brand roden; Urwald, ein Moor a. 3. anzünden und bersten lassen; Feuerwerkskörper a. 4. Teig a. erhitzen und rühren, bis er sich vom Topf löst II. 〈ist abgebrannt; o. Obj.〉 1. durch Brand vernichtet werden; das Haus ist abgebrannt; er ist abgebrannt er hat sein Hab und Gut durch Brand verloren; 〈übertr., ugs.〉 er hat kein Geld mehr 2. langsam verbrennen; die Kerzen sind abgebrannt

Bedeutungen

  1. durch Anzünden zerstören;

    • ein Haus a.
  2. durch Brand roden;

    • Urwald, ein Moor a.
  3. anzünden und bersten lassen;

    • Feuerwerkskörper a.
  4. erhitzen und rühren, bis er sich vom Topf löst

    • Teig a.
  5. durch Brand vernichtet werden;

    er hat sein Hab und Gut durch Brand verloren;

    er hat kein Geld mehr

    〈übertr., ugs.〉

    • das Haus ist abgebrannt; er ist abgebrannt
  6. langsam verbrennen;

    • die Kerzen sind abgebrannt