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- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 20
- Sachgebiet
- I. 〈hat abgebrannt; mit Akk.〉 etwas a. 1. durch Anzünden zerstören; ein Haus a. 2. durch Brand roden; Urwald, ein Moor a. 3. anzünden und bersten lassen; Feuerwerkskörper a. 4. Teig a. erhitzen und rühren, bis er sich vom Topf löst II. 〈ist abgebrannt; o. Obj.〉 1. durch Brand vernichtet werden; das Haus ist abgebrannt; er ist abgebrannt er hat sein Hab und Gut durch Brand verloren; 〈übertr., ugs.〉 er hat kein Geld mehr 2. langsam verbrennen; die Kerzen sind abgebrannt
Bedeutungen
durch Anzünden zerstören;
- ein Haus a.
durch Brand roden;
- Urwald, ein Moor a.
anzünden und bersten lassen;
- Feuerwerkskörper a.
erhitzen und rühren, bis er sich vom Topf löst
- Teig a.
durch Brand vernichtet werden;
er hat sein Hab und Gut durch Brand verloren;
er hat kein Geld mehr
〈übertr., ugs.〉
- das Haus ist abgebrannt; er ist abgebrannt
langsam verbrennen;
- die Kerzen sind abgebrannt