abbrummen
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈hat abgebrummt; mit Akk.; ugs.〉 eine Strafe a. sie verbüßen; er hat drei Jahre abgebrummt II. 〈ist abgebrummt; o. Obj.〉 sich mit brummendem Geräusch entfernen
Bedeutung
sie verbüßen;
sich mit brummendem Geräusch entfernen
- eine Strafe a.
- er hat drei Jahre abgebrummt