aberkennen

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 67

Bedeutung

  1. erklären, dass jmdm. etwas (rechtlich) nicht zusteht;

    • jmdm. etwas a.
    • jmdm. ein Recht, eine Fähigkeit a.; ich erkenne es ihm ab,
    • ich aberkenne es ihm

Synonyme: 〈Rechtsw.〉 abjudizieren;