abfrieren
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 42
- Sachgebiet
- I. 〈hat abgefroren; refl.〉 1. stark auskühlen, erfrieren; sich die Füße a. 2. 〈ugs.〉 sehr stark frieren; sich einen a. II. 〈ist abgefroren; o. Obj.〉 durch Frost absterben; die Blumen sind über Nacht abgefroren
Bedeutungen
stark auskühlen, erfrieren;
- sich die Füße a.
sehr stark frieren;
〈ugs.〉
- sich einen a.