abführen
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. jmdn. a. wegführen und in Gewahrsam bringen; einen Täter a. 2. etwas a. a) wegführen, wegleiten; Dampf, Gas a. b) regelmäßig und pflichtgemäß abgeben, zahlen; Beiträge, Steuern a. II. 〈o. Obj.〉 1. den Stuhlgang herbeiführen, fördern; dieser Tee führt ab 2. in eine andere, in die falsche Richtung führen; dieser Weg führt (vom Ziel) ab
Bedeutungen
wegführen und in Gewahrsam bringen;
- jmdn. a.
- einen Täter a.
wegführen, wegleiten;
regelmäßig und pflichtgemäß abgeben, zahlen;
- etwas a.
- Dampf, Gas a.
- Beiträge, Steuern a.
den Stuhlgang herbeiführen, fördern;
- dieser Tee führt ab
in eine andere, in die falsche Richtung führen;
- dieser Weg führt (vom Ziel) ab