abführen

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. jmdn. a. wegführen und in Gewahrsam bringen; einen Täter a. 2. etwas a. a) wegführen, wegleiten; Dampf, Gas a. b) regelmäßig und pflichtgemäß abgeben, zahlen; Beiträge, Steuern a. II. 〈o. Obj.〉 1. den Stuhlgang herbeiführen, fördern; dieser Tee führt ab 2. in eine andere, in die falsche Richtung führen; dieser Weg führt (vom Ziel) ab

Bedeutungen

  1. wegführen und in Gewahrsam bringen;

    • jmdn. a.
    • einen Täter a.
  2. wegführen, wegleiten;

    regelmäßig und pflichtgemäß abgeben, zahlen;

    • etwas a.
    • Dampf, Gas a.
    • Beiträge, Steuern a.
  3. den Stuhlgang herbeiführen, fördern;

    • dieser Tee führt ab
  4. in eine andere, in die falsche Richtung führen;

    • dieser Weg führt (vom Ziel) ab