abgraben
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 58
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 durch Graben, Gräbenziehen wegleiten; Wasser a. II. 〈mit Dat. und Akk.〉 jmdm. das Wasser a. 〈übertr.〉 jmds. Wirksamkeit behindern, seine Existenz bedrohen
Bedeutung
durch Graben, Gräbenziehen wegleiten;
jmds. Wirksamkeit behindern, seine Existenz bedrohen
- Wasser a.
- jmdm. das Wasser a.