abjudizieren
ab|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 3
- Herkunft
- [< lat. abiudicare „aberkennen“, < ab… „weg…“ und iudicare „Recht sprechen, urteilen“] (lat.)
Bedeutung
aberkennen;
- jmdm. etwas a.
Gegensätze: adjudizieren
ab|
aberkennen;
Gegensätze: adjudizieren