abjudizieren

ab|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 3
Herkunft
[< lat. abiudicare „aberkennen“, < ab… „weg…“ und iudicare „Recht sprechen, urteilen“] (lat.)

Bedeutung

  1. aberkennen;

    • jmdm. etwas a.

Gegensätze: adjudizieren