ablegen
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. weg–, niederlegen; eine Last a. 2. ausziehen und hinlegen oder aufhängen; den Mantel a.; wollen Sie nicht a.? 〈Frage an den Besucher〉 3. weglegen, weil man es nicht mehr anzieht; Schuhe, Kleider a.; sie trägt die abgelegten Sachen der großen Schwester 4. weglegen und aufbewahren; einen Schriftsatz a.; Briefe a.; (beim Kartenspiel) Karten a. 5. aufgeben, sein lassen; eine Gewohnheit a. 6. leisten; 〈im weitesten Sinne, in bestimmten Wendungen〉 ein Geständnis, ein Bekenntnis a. etwas gestehen, bekennen; eine Probe seines Könnens a. sein Können zeigen; eine Prüfung a. machen; Rechenschaft a. geben; Zeugnis über etwas a. etwas bezeugen II. 〈o. Obj.; Mar.〉 abfahren, den Hafen verlassen; Ggs. anlegen; das Schiff legt ab
Bedeutungen
weg–, niederlegen;
- eine Last a.
ausziehen und hinlegen oder aufhängen;
〈Frage an den Besucher〉
- den Mantel a.; wollen Sie nicht a.?
weglegen, weil man es nicht mehr anzieht;
- Schuhe, Kleider a.; sie trägt die abgelegten Sachen der großen Schwester
weglegen und aufbewahren;
- einen Schriftsatz a.; Briefe a.; (beim Kartenspiel) Karten a.
aufgeben, sein lassen;
- eine Gewohnheit a.
leisten;
etwas gestehen, bekennen;
sein Können zeigen;
machen
geben
etwas bezeugen
〈im weitesten Sinne, in bestimmten Wendungen〉
- ein Geständnis, ein Bekenntnis a.
- eine Probe seines Könnens a.
- eine Prüfung a.
- Rechenschaft a.
- Zeugnis über etwas a.
Gegensätze: anlegen