ablegen

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. weg–, niederlegen; eine Last a. 2. ausziehen und hinlegen oder aufhängen; den Mantel a.; wollen Sie nicht a.? 〈Frage an den Besucher〉 3. weglegen, weil man es nicht mehr anzieht; Schuhe, Kleider a.; sie trägt die abgelegten Sachen der großen Schwester 4. weglegen und aufbewahren; einen Schriftsatz a.; Briefe a.; (beim Kartenspiel) Karten a. 5. aufgeben, sein lassen; eine Gewohnheit a. 6. leisten; 〈im weitesten Sinne, in bestimmten Wendungen〉 ein Geständnis, ein Bekenntnis a. etwas gestehen, bekennen; eine Probe seines Könnens a. sein Können zeigen; eine Prüfung a. machen; Rechenschaft a. geben; Zeugnis über etwas a. etwas bezeugen II. 〈o. Obj.; Mar.〉 abfahren, den Hafen verlassen; Ggs. anlegen; das Schiff legt ab

Bedeutungen

  1. weg–, niederlegen;

    • eine Last a.
  2. ausziehen und hinlegen oder aufhängen;

    〈Frage an den Besucher〉

    • den Mantel a.; wollen Sie nicht a.?
  3. weglegen, weil man es nicht mehr anzieht;

    • Schuhe, Kleider a.; sie trägt die abgelegten Sachen der großen Schwester
  4. weglegen und aufbewahren;

    • einen Schriftsatz a.; Briefe a.; (beim Kartenspiel) Karten a.
  5. aufgeben, sein lassen;

    • eine Gewohnheit a.
  6. leisten;

    etwas gestehen, bekennen;

    sein Können zeigen;

    machen

    geben

    etwas bezeugen

    〈im weitesten Sinne, in bestimmten Wendungen〉

    • ein Geständnis, ein Bekenntnis a.
    • eine Probe seines Könnens a.
    • eine Prüfung a.
    • Rechenschaft a.
    • Zeugnis über etwas a.

Gegensätze: anlegen