abschießen

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 113
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. etwas a. a) mittels Waffe auf den Weg bringen; ein Geschoss, eine Kugel a. b) eine Waffe a. ein Geschoss aus einer Waffe fliegen lassen; ein Gewehr, eine Kanone a. c) mittels Geschoss zerstören oder kampfunfähig machen; ein Flugzeug, einen Panzer a. 2. jmdn. a. a) mittels Geschoss heimtückisch und kaltblütig töten; Menschen a. b) jmdn. um sein Amt, um seine Wirksamkeit bringen (bes. durch Intrigen) II. 〈mit Dat. und Akk.〉 jmdm. etwas a. durch Schuss vom Körper trennen; jmdm. die Hand a.

Bedeutungen

  1. mittels Waffe auf den Weg bringen;

    ein Geschoss aus einer Waffe fliegen lassen;

    mittels Geschoss zerstören oder kampfunfähig machen;

    • etwas a.
    • ein Geschoss, eine Kugel a.
    • eine Waffe a.
    • ein Gewehr, eine Kanone a.
    • ein Flugzeug, einen Panzer a.
  2. mittels Geschoss heimtückisch und kaltblütig töten;

    jmdn. um sein Amt, um seine Wirksamkeit bringen (bes. durch Intrigen)

    • jmdn. a.
    • Menschen a.