abschießen
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 113
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. etwas a. a) mittels Waffe auf den Weg bringen; ein Geschoss, eine Kugel a. b) eine Waffe a. ein Geschoss aus einer Waffe fliegen lassen; ein Gewehr, eine Kanone a. c) mittels Geschoss zerstören oder kampfunfähig machen; ein Flugzeug, einen Panzer a. 2. jmdn. a. a) mittels Geschoss heimtückisch und kaltblütig töten; Menschen a. b) jmdn. um sein Amt, um seine Wirksamkeit bringen (bes. durch Intrigen) II. 〈mit Dat. und Akk.〉 jmdm. etwas a. durch Schuss vom Körper trennen; jmdm. die Hand a.
Bedeutungen
mittels Waffe auf den Weg bringen;
ein Geschoss aus einer Waffe fliegen lassen;
mittels Geschoss zerstören oder kampfunfähig machen;
- etwas a.
- ein Geschoss, eine Kugel a.
- eine Waffe a.
- ein Gewehr, eine Kanone a.
- ein Flugzeug, einen Panzer a.
mittels Geschoss heimtückisch und kaltblütig töten;
jmdn. um sein Amt, um seine Wirksamkeit bringen (bes. durch Intrigen)
- jmdn. a.
- Menschen a.