abtelefonieren

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 3
Sachgebiet
I. 〈o. Obj. oder mit Dat.〉 (jmdm.) telefonisch absagen II. 〈mit Akk.〉 1. eine größere Zahl von Personen, Institutionen (zu einem bestimmten) Zweck anrufen; alle Reisebüros der Stadt a. 2. ein Guthaben durch Telefonieren aufbrauchen; eine Telefonkarte im Wert von 5 € komplett a.

Bedeutungen

  1. eine größere Zahl von Personen, Institutionen (zu einem bestimmten) Zweck anrufen;

    • alle Reisebüros der Stadt a.
  2. ein Guthaben durch Telefonieren aufbrauchen;

    • eine Telefonkarte im Wert von 5 € komplett a.