abtelefonieren
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 3
- Sachgebiet
- I. 〈o. Obj. oder mit Dat.〉 (jmdm.) telefonisch absagen II. 〈mit Akk.〉 1. eine größere Zahl von Personen, Institutionen (zu einem bestimmten) Zweck anrufen; alle Reisebüros der Stadt a. 2. ein Guthaben durch Telefonieren aufbrauchen; eine Telefonkarte im Wert von 5 € komplett a.
Bedeutungen
eine größere Zahl von Personen, Institutionen (zu einem bestimmten) Zweck anrufen;
- alle Reisebüros der Stadt a.
ein Guthaben durch Telefonieren aufbrauchen;
- eine Telefonkarte im Wert von 5 € komplett a.