abtreten
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 163
- Sachgebiet
- I. 〈hat abgetreten; mit Akk.〉 1. durch vieles Gehen oder Begehen abnutzen; Schuhe, Absätze a.; den Teppich a. 2. durch Treten von Schmutz säubern; (sich) die Schuhe vor der Tür a. 3. durch Treten entfernen; sich den Schnee (von den Schuhen) a. II. 〈hat abgetreten; mit Dat. und Akk.〉 jmdm. etwas a. überlassen, übertragen, zur Verfügung stellen; jmdm. ein Recht a.; einem andern Staat ein Gebiet a. III. 〈ist abgetreten; o. Obj.〉 1. seine Tätigkeit aufgeben; die Regierung wird a. müssen; ein Minister tritt ab 2. sich zurückziehen, weggehen; die Schauspielerin tritt ab; vom Schauplatz a. 3. 〈ugs.〉 sterben
Bedeutungen
durch vieles Gehen oder Begehen abnutzen;
- Schuhe, Absätze a.; den Teppich a.
durch Treten von Schmutz säubern;
- (sich) die Schuhe vor der Tür a.
durch Treten entfernen;
- sich den Schnee (von den Schuhen) a.
seine Tätigkeit aufgeben;
- die Regierung wird a. müssen; ein Minister tritt ab
sich zurückziehen, weggehen;
- die Schauspielerin tritt ab; vom Schauplatz a.
sterben