abwiegeln
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈V. 1, hat abgewiegelt; o. Obj.〉 (berechtigte) Einwände durch betont ruhiges und gelassenes Auftreten herunterspielen; es gab empörte Stimmen zur neuen Firmenstrategie, aber der Direktor wiegelte ab II. 〈mit Akk.〉 beruhigen; Ggs. aufwiegeln; eine aufgeregte Menschenmenge a.
Bedeutung
(berechtigte) Einwände durch betont ruhiges und gelassenes Auftreten herunterspielen;
beruhigen;
- es gab empörte Stimmen zur neuen Firmenstrategie, aber der Direktor wiegelte ab
- eine aufgeregte Menschenmenge a.
Gegensätze: aufwiegeln;