abwiegeln

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Sachgebiet
I. 〈V. 1, hat abgewiegelt; o. Obj.〉 (berechtigte) Einwände durch betont ruhiges und gelassenes Auftreten herunterspielen; es gab empörte Stimmen zur neuen Firmenstrategie, aber der Direktor wiegelte ab II. 〈mit Akk.〉 beruhigen; Ggs. aufwiegeln; eine aufgeregte Menschenmenge a.

Bedeutung

  1. (berechtigte) Einwände durch betont ruhiges und gelassenes Auftreten herunterspielen;

    beruhigen;

    • es gab empörte Stimmen zur neuen Firmenstrategie, aber der Direktor wiegelte ab
    • eine aufgeregte Menschenmenge a.

Gegensätze: aufwiegeln;