äußern
äu|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 zum Ausdruck bringen, sagen, mitteilen; eine Meinung, einen Verdacht ä. II. 〈refl.〉 sich ä. etwas sagen, mitteilen; ich kann, will mich nicht dazu ä.; sich über etwas oder jmdn. ä.; ich werde mich dazu noch schriftlich ä.
Bedeutung
zum Ausdruck bringen, sagen, mitteilen;
etwas sagen, mitteilen;
- eine Meinung, einen Verdacht ä.
- sich ä.
- ich kann, will mich nicht dazu ä.; sich über etwas oder jmdn. ä.; ich werde mich dazu noch schriftlich ä.