äußern

äu|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 zum Ausdruck bringen, sagen, mitteilen; eine Meinung, einen Verdacht ä. II. 〈refl.〉 sich ä. etwas sagen, mitteilen; ich kann, will mich nicht dazu ä.; sich über etwas oder jmdn. ä.; ich werde mich dazu noch schriftlich ä.

Bedeutung

  1. zum Ausdruck bringen, sagen, mitteilen;

    etwas sagen, mitteilen;

    • eine Meinung, einen Verdacht ä.
    • sich ä.
    • ich kann, will mich nicht dazu ä.; sich über etwas oder jmdn. ä.; ich werde mich dazu noch schriftlich ä.