Akte

Grammatik
femininum, Dekl. 11
Herkunft
[< lat. acta „Werke, Taten, Amtshandlungen“, Pl. von actum „das Geschehene, Vollbrachte“, → Akt] (lat.)

Bedeutung

  1. alle schriftlichen Unterlagen eines geschäftlichen oder behördlichen Vorgangs

    schriftliche Unterlagen über ihn besitzen;

    zu den übrigen Schriftstücken, die über die gleiche Sache schon vorhanden sind,

    sie als erledigt betrachten

    • (Gerichts~);
    • jmdn. in den ~n führen
    • eine Sache zu den ~n legen

Synonyme: Akt;