Akte
- Grammatik
- femininum, Dekl. 11
- Herkunft
- [< lat. acta „Werke, Taten, Amtshandlungen“, Pl. von actum „das Geschehene, Vollbrachte“, → Akt] (lat.)
Bedeutung
alle schriftlichen Unterlagen eines geschäftlichen oder behördlichen Vorgangs
schriftliche Unterlagen über ihn besitzen;
zu den übrigen Schriftstücken, die über die gleiche Sache schon vorhanden sind,
sie als erledigt betrachten
- (Gerichts~);
- jmdn. in den ~n führen
- eine Sache zu den ~n legen
Synonyme: Akt;