Alteigentümer
- Grammatik
- maskulinum, Dekl. 5
Bedeutung
früherer (oft unrechtmäßig enteigneter) Eigentümer einer Immobilie, eines Grundstücks oder anderer Besitztümer;
- die A. haben Anspruch auf Rückgabe
früherer (oft unrechtmäßig enteigneter) Eigentümer einer Immobilie, eines Grundstücks oder anderer Besitztümer;