angeben

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 45
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. etwas a. mitteilen, sagen, behaupten, Auskunft über etwas geben; können Sie a., wann Sie …?; Namen und Adresse a.; das Gerät gibt die Geschwindigkeit an; er gibt an, nichts gewusst zu haben 2. 〈in der Wendung〉 den Ton a. a) 〈Mus.〉 einen Ton anschlagen, nach dem die Instrumente gestimmt werden oder nach dem der Chor zu singen beginnt b) 〈übertr.〉 in einer Gesellschaft oder Gruppe maßgebend sein 3. jmdn. a. verraten, bei einer offiziellen Stelle, einem Vorgesetzten melden II. 〈o. Obj.; übertr.〉 prahlen, großsprecherisch reden, sich wichtig tun; gib nicht so an!

Bedeutungen

  1. mitteilen, sagen, behaupten, Auskunft über etwas geben;

    • etwas a.
    • können Sie a., wann Sie …?; Namen und Adresse a.; das Gerät gibt die Geschwindigkeit an; er gibt an, nichts gewusst zu haben
  2. einen Ton anschlagen, nach dem die Instrumente gestimmt werden oder nach dem der Chor zu singen beginnt

    in einer Gesellschaft oder Gruppe maßgebend sein

    • den Ton a.
  3. verraten, bei einer offiziellen Stelle, einem Vorgesetzten melden

    • jmdn. a.