anschließen
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 120
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. mit Schloss sichern oder befestigen; ein Fahrrad a., an den Zaun a.; einen Gefangenen (an Ketten) a. 2. mit einem Stromkreis, einer Zapfstelle verbinden; ein elektrisches Gerät a.; einen Schlauch (an den Hahn) a. II. 〈refl.〉 sich a. 1. 〈von Sachen〉 etwas schließt sich (einer Sache, an eine Sache) an folgt ihr unmittelbar; dem Vortrag, an den Vortrag schlossen sich musikalische Darbietungen an; bei der (sich) ~den Diskussion 2. 〈von Personen〉 a) jmd. schließt sich (jmdm.) an geht mit jmdm. mit; darf ich mich (Ihnen) a.? b) jmd. schließt sich einer Gemeinschaft an tritt einer Gemeinschaft bei; sich einer Partei a. c) jmd. schließt sich einer Sache an stimmt einer Sache zu; sich einer Meinung, Auffassung, einem Vorschlag a. III. 〈o. Obj.〉 unmittelbar neben etwas stehen, am Körper liegen; der Mantel schließt eng an; das eine Gebäude schließt ans andere an
Bedeutungen
mit Schloss sichern oder befestigen;
- ein Fahrrad a., an den Zaun a.; einen Gefangenen (an Ketten) a.
mit einem Stromkreis, einer Zapfstelle verbinden;
- ein elektrisches Gerät a.; einen Schlauch (an den Hahn) a.
folgt ihr unmittelbar;
- etwas schließt sich (einer Sache, an eine Sache) an
- dem Vortrag, an den Vortrag schlossen sich musikalische Darbietungen an; bei der (sich) ~den Diskussion
geht mit jmdm. mit;
tritt einer Gemeinschaft bei;
stimmt einer Sache zu;
- jmd. schließt sich (jmdm.) an
- darf ich mich (Ihnen) a.?
- jmd. schließt sich einer Gemeinschaft an
- sich einer Partei a.
- jmd. schließt sich einer Sache an
- sich einer Meinung, Auffassung, einem Vorschlag a.